Führungskräfte und Mitarbeitende im Gesundheitswesen sehen sich heutzutage in ihrer täglichen Arbeit mit einer stetig größer werdenden Menge an Informationen, Gesetzen und Regularien konfrontiert. Das Thema Compliance Management gewinnt hierdurch immer mehr an Bedeutung.
Aus diesem Grund hat das PZN Wiesloch ein Compliance Management etabliert. Dieses umfasst alle Maßnahmen und Prozesse, welche die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensbezogener Vorgaben sicherstellen. Das Compliance Management arbeitet hierbei eng mit den bestehenden Bereichen wie dem Risikomanagement, der Innenrevision, der IT-Sicherheit sowie dem Datenschutz zusammen.
Die wesentlichen Aufgaben des Compliance Managements sind:
Seit dem 01. Juli 2020 verfügen die Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg über eine Whistleblowing-Meldestelle.
Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb unseres Unternehmens eingehalten werden. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.
Die Hinweisgebermeldestelle wird durch die externen Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich betrieben – erreichbar unter www.vogel-heinrich.eu .
Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen finden Sie auf dieser Homepage unter Für Hinweisgeber . Dort finden Sie unter Unsere Vertragspartner die entsprechenden Kacheln unserer/s Unternehmensgruppe. Hinweisgebende Personen, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Meldestelledes Bundes_node.html .
Die Vertrauensanwältinnen geben Ihnen die Möglichkeit unter Zusicherung der Vertraulichkeit Hinweise über Verdachtsmomente für Straftaten, Regelverstöße gegen geltendes Recht oder Regeln des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie zu geben. Als Rechtsanwältinnen sind sie gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses über das berechtigt, was man ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt gemacht hat.
Der Compliance Manager des PZN, Dr. Olivier Elmer, steht darüber hinaus als Ansprechpartner zur Verfügung für alle Themen rund um das Thema Compliance. Er fungiert zusätzlich zu den Vertrauensanwältinnen auch als interne Meldestelle. Vertraulichkeit im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wird beim Umgang mit Meldungen zugesichert. Ziel meiner Tätigkeit ist die Aufklärung von Verdachtsmomenten von Straftaten, Regelverstößen gegen geltendes Recht oder Regeln des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie.
Das PZN nimmt seine Sorgfaltspflichten, wie sie im Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) festgelegt sind, sehr ernst und hat deshalb eine entsprechende Grundsatzerklärung verabschiedet (Download des PDFs).
Beschwerden können an die Vertrauensanwältinnen Frau RAin Dr. Stefanie Heinrich und Frau RAin Claudia Vogel oder den Compliance Manager Herrn Dr. Olivier Elmer gemeldet werden.
Vertrauensanwältinnen
RAin Dr. Stefanie Heinrich, RAin Claudia Vogel
Tel. +49 (0)761 59 52 10 20 oder +49 (0)177 4102 450
Signal Messenger: +49 (0)177 4102 450
pzn-wiesloch@vogel-heinrich.eu
Kontaktformular (auch anonyme Meldung möglich)
Compliance Manager
Dr. Olivier Elmer, olivier.elmer@pzn-wiesloch.de
Die Verfahrensanweisung zum Beschwerdeverfahren im Rahmen des LkSG finden Sie hier.
Den Bericht zum LkSG 2024 finden Sie hier.