Schuldner*innenberatung im PZN

Als spezielle Dienstleistung bietet das PZN eine Schuldner*innenberatung an. Das spezielle Dienstleistungsangebot der Schuldner*innenberatung richtet sich an die Patient*innen der genannten Kliniken, die Probleme mit ihren Schulden haben - denn "Schulden" sind eine zusätzliche psychische Belastung. Die Möglichkeit über die Situation zu reden, um sie anschließend aktiv zu verändern, wird von vielen Patient*innen genutzt und als entlastend erlebt.

Schwerpunkte in der Schuldnerberatung bilden die Fachabteilungen Suchttherapie und Entwöhnung und die Abteilung Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, die diese Stelle finanzieren. Die eigentliche Schuldnerberatung steht deshalb ausschließlich den Patient*innen dieser Fachabteilungen zur Verfügung. Darüber hinaus beraten die Kollegen und Kolleginnen des Sozialdienstes die übrigen Kliniken im Rahmen der "Kollegialen Schuldnerberatung". Im konkreten Einzelfall erhalten Sie hierbei Unterstützung durch die Schuldner*innenberatung.

Schuldner*innenberatung zur Unterstützung des Genesungsprozesses

Mit ihrer Arbeit unterstützt und begleitet die Schuldner*innenberatung den therapeutischen Prozess der Gesundung. Erst wenn auch die materiellen Nöte und Ängste (Schulden) besprochen und bearbeitet werden, können sich viele Patient*innen dem therapeutischen Prozess gegenüber öffnen.

Beispiele für die Hilfestellungen durch die Schuldner*innenberatung:

  • Einsicht in die eigene, sehr oft schwierige, finanzielle Situation gewinnen
  • Anschreiben an Gläubiger entwickeln
  • Verhandlungen mit Banken führen
  • Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen treffen
  • Versicherungsverträge zum Ruhen bringen oder kündigen
  • Informationen über den Verbraucherkonkurs (Insolvenzordnung) einholen