Häufige Fragen + Antworten zur Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie

Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich aufschlussreiche Informationen zum Maßregelvollzug in unserer Einrichtung. Zu den Themen, die häufig im Mittelpunkt des Interesses stehen, haben wir kompakte Daten und Fakten zusammengestellt.

Nach dem Strafgesetzbuch werden im Maßregelvollzug psychisch kranke Rechtsbrecher*innen untergebracht, die während oder wegen ihrer psychischen Erkrankung bzw. Störung eine Straftat begangen haben und die aufgrund ihrer Erkrankung bzw. Störung gefährdet sind, weitere Straftaten zu begehen. 

Die Unterbringung ist gerichtlich angeordnet und erfolgt in sogenannten Forensischen Kliniken, in der Regel zunächst vorläufig gemäß § 126 a StPO, nach Rechtskraft des Urteils gemäß § 63 StGB

Die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie im PZN ist eine von sechs Fachkliniken an acht Standorten in Baden-Württemberg. (vgl. Daten und Fakten).

Die folgende Definition fußt auf Botschaften des Arbeitskreises Forensische Psychiatrie Transparent, in dem sich Verantwortliche aus forensischen Kliniken in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zusammengeschlossen haben, um u. a. akzeptanzfördernde Aktivitäten umzusetzen. Das Psychiatrische Zentrum Nordbaden ist Mitglied dieses Arbeitskreises.

  • Forensisch-psychiatrische Kliniken sind Krankenhäuser - keine Gefängnisse. Die Kliniken erfüllen den gesellschaftlichen Auftrag der Besserung, Sicherung und Rehabilitation der Patient*innen. Diese sind aufgrund verschiedenster Straftaten verurteilt: von Raubstraftaten bis zum Tötungsdelikt.
  • Die in den forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebrachten Patient*innen sind psychisch krank (zu etwa zwei Dritteln) oder suchtkrank (zu etwa einem Drittel). Die Patient*innen sind, aufgrund ihrer Erkrankung, bezüglich der begangenen Delikte immer schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig. Deshalb dürfen sie nicht als Straftäter*innen bezeichnet werden. In Übereinstimmung mit dem Gesetz lautet die korrekte Bezeichnung "psychisch kranke Täter*in".
  • Zu den Krankheitsbildern, die in der Forensischen Psychiatrie behandelt werden, gehören Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, andere psychische Erkrankungen und komorbide Abhängigkeitserkrankungen. Sie können häufig nicht geheilt, jedoch meist so behandelt werden, dass die Patient*innen nicht wieder straffällig werden.
  • Die gerichtliche Einweisung in eine Klinik für Forensische Psychiatrie ist eine gravierende Maßnahme des Freiheitsentzugs. Man spricht auch von Maßregelvollzug. Im Unterschied zu Häftlingen in den Justizvollzugsanstalten wird die Dauer des Aufenthalts von psychisch kranken Täter*innen bei deren Einweisung in forensisch-psychiatrische Kliniken nicht zeitlich begrenzt. Erst nach ausreichendem Therapiefortschritt können die Behandler der Justiz eine Entlassung vorschlagen. Dazu gibt es regelmäßige Anhörungen. Für die psychisch kranken Patient*innen heißt das zunächst: open end. Für suchtkranke Patient*innen gelten andere Rahmenbedingungen.

Bei der Einrichtung am PZN handelt es sich um die größte Fachklinik für forensische Psychiatrie in Baden-Württemberg. Neben der Versorgung unseres Einzugsgebiets hat die Klinik den Auftrag, besonders sicherungsbedürftige Patient*innen aus ganz Baden-Württemberg aufzunehmen.

Einzugsbereich

Landgerichtsbezirke Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe und Mosbach (entspricht einer Bevölkerung von ca. 2,35 Mio. Einwohnern)

Behördliche Aufsicht

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Klinikleitung

Dr. Christian Oberbauer (Medizindirektor MRV, Chefarzt)
Annette Diemer (Pflegedienstleiterin)

Betten und Plätze

Neun Behandlungseinheiten sowie eine Außenwohngruppe stehen für 260 Patient*innen incl. 30 Probewohner*innen bereit. Darüber hinaus werden durchschnittlich 165 Patient*innen in der forensischen Ambulanz behandelt.

Personelle Ressourcen

302 Beschäftigte (Vollkräfte) aus unterschiedlichen Berufsgruppen: Ärztliche- und Psychologische Dienste, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Sozialarbeiter*innen u. -pädagog*innen, Arbeits-, Ergo-, Kunst- und Musiktherapeut*innen, Sportpädagog*innen, Lehrer*innen

Behandlungsangebot

Forensik-Patient*innen unterscheiden sich voneinander in Krankheitsbild, persönlichen Fähigkeiten, Behandelbarkeit, Gefährlichkeit und Prognose. Sie bedürfen individuell angepasster Vorgehensweisen in der Behandlung und Sicherung. Um mit jedem einzelnen Menschen eine effektive Förderung entsprechend der Bedürfnisse, Schwächen und Stärken zu erarbeiten, wird ein individueller Behandlungsplan erstellt.

Behandlungsziele

Um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen, wird die Persönlichkeitsentwicklung der psychisch kranken Täter*innen gefördert. Über diesen Weg werden die Patient*innen befähigt, ihr Leben eigenverantwortlich ohne Ausübung von Straftaten aktiv zu gestalten, sich in die Gesellschaft zu integrieren und dort Rechte und Pflichten wahrzunehmen.

Verweildauer

Durchschnittlich bleiben die psychisch kranken Täter*innen fast sechs Jahre im Maßregelvollzug. Einige wenige bleiben deutlich länger in Behandlung.

Sicherheitsmaßnahmen

Die Maßregelvollzugseinrichtung des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden hat laut Strafgesetzbuch (§ 63 StGB) neben dem Auftrag der Besserung auch gleichrangig den Auftrag der Sicherung zu erfüllen. Diesen erfüllt sie verantwortungsbewusst über die folgenden Wege:

  • Sicherung durch Beziehungsarbeit Gestaltung einer intensiven therapeutischen Beziehung zur Patientin / zum Patienten
  • Sicherung durch bauliche Mittel

Für Patient*innen, die per Gericht in den Maßregelvollzug eingewiesen werden, verbindet sich mit der Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik zunächst ein zeitlich nicht begrenzter Freiheitsentzug.

Unter exakt definierten Bedingungen können im Zuge von nachgewiesenen Therapiefortschritten für einzelne Patient*innen sogenannte Lockerungen geprüft werden. Zu diesen Lockerungen gehören beispielsweise begleitete oder nach Erprobung auch unbegleitete Ausgänge, Beurlaubungen zu Angehörigen sowie die Möglichkeit, eine Ausbildung außerhalb der Klinik zu absolvieren oder einer Arbeit nachzugehen.

Lockerungen sind eine Maßnahme für psychisch kranke Täter*innen, die als therapiefähig und therapiewillig eingestuft werden. Für Forensik-Patient*innen, die aufgrund von starken Persönlichkeitsstörungen und/oder gestörtem Sexualverhalten straffällig geworden sind, bestehen besonders hohe Hürden für Lockerungen. Bei nicht-therapiefähigen oder nicht-therapiewilligen Patient*innen gibt es im Maßregelvollzug die Möglichkeit eines dauerhaften Freiheitsentzugs, was einen wesentlichen Unterschied zur zeitlich begrenzten Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt darstellt.

Ziele der Lockerungen sind u.a. eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an die Patientin/den Patienten und eine Erprobung der Alltagstauglichkeit und Belastungsfähigkeit als Vorbereitung auf eine Entlassung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Die Voraussetzung für Lockerungen werden sehr sorgfältig und unter strengen Kriterien von gut ausgebildeten und verantwortungsvollen Fachkräften geprüft: Neben der psychischen Stabilität des Betroffenen, seiner Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft und weiteren erprobten Kompetenzen muss mit höchstmöglicher Sicherheit prognostiziert werden können, dass keine Rückfallgefahr gegeben ist. Bei Entscheidungen über unbegleitete Ausgänge außerhalb des Krankenhausgeländes sind die zuständigen Justizbehörden verantwortlich mit eingebunden.

Kompetenzen + Gesetzeslage
Standorte + Versorgungsformen
Therapie + Beratung
Kontakte + Aufnahme
Kompetenzen + Gesetzeslage

Wir erfüllen unseren Auftrag der Therapie und Sicherung mit hoher Professionalität, geleitet von medizinischer Ethik auf der Grundlage eines ganzheitlichen Menschenbildes.

mehr

Standorte + Versorgungsformen

Die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Wiesloch ist in vier Funktionsbereiche gegliedert.

mehr

Therapie + Beratung

Unsere klinische Arbeit ist geleitet von Achtung und Respekt gegenüber den uns anvertrauten Menschen.

mehr

Kontakte + Aufnahme

Für Informationen, Kontakte oder Anmeldung von Besuchen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie

mehr