Luftaufnahme vom Psychiatrischen Zentrum Nordbaden

Silvester-Böllerverbot auf dem gesamten PZN-Gelände

Das Zünden von Feuerwerkskörpern und Böllern ist auf dem gesamten Gelände des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN) strikt untersagt. Dieses Verbot gilt sowohl vor als auch an und nach Silvester und dient dem Schutz aller Menschen und Tiere auf dem Gelände.

Auf dem Gelände des PZN ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern vor, an und nach Silvester strikt untersagt.

Zum Jahreswechsel ist es vielerorts Tradition, mit Feuerwerk und Böllern zu feiern. Auf dem Gelände des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN) bleibt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern jedoch strikt untersagt. Dieses Verbot gilt sowohl vor als auch an und nach Silvester.

Die gesetzliche Grundlage liefert die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 23 (1), die das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden untersagt. Da auf dem PZN-Gelände mehrere dieser sensiblen Gebäude stehen, ist das Verbot hier verpflichtend umzusetzen.

Ein Sicherheitsdienst wird die Einhaltung des Böllerverbots sicherstellen und Verstöße konsequent zur Anzeige bringen.

Warum ist das wichtig?

  • Geschützt werden Patientinnen und Patienten sowie Bewohner und Bewohnerinnen, die durch laute Geräusche starke Ängste entwickeln können.
  • Aus Rücksichtnahme auf Wild- und Haustiere, die durch die Geräusche ebenfalls stark belastet werden, orientierungslos fliehen, für Unfälle sorgen oder verenden können.
  • Das PZN bekennt sich seit Jahren in seiner Strategie zum aktiven Klima und Umweltschutz. Die negativen Auswirkungen der ausgestoßenen Emissionen auf das Klima und die Umwelt sind hinlänglich bekannt.

Bitte helfen Sie mit, dass der Jahreswechsel für alle ruhig und entspannt bleibt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!