Luftaufnahme vom Psychiatrischen Zentrum Nordbaden

Kabinettsbeschluss ermöglicht Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

Vorübergehend können Betroffene im Maßregelvollzug des PZN untergebracht werden. Sozialministerin Katrin Altpeter: „Wir rechnen derzeit nur mit einigen wenigen Personen, die zeitlich befristet in Wiesloch unterzubringen sind“.

Psychisch gestörte Personen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden sind und von denen weiterhin eine Gefahr ausgehen kann, sollen nun nach dem Therapieunterbringungsgesetz zeitlich befristet im besonders gesi-cherten Bereich der Maßregelvollzugseinrichtung des Zentrums für Psychiatrie in Wiesloch therapiert werden. In wie vielen Fällen die Gerichte eine Unterbringung nach Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) anordnen werden, ist schwer vorhersehbar. Derzeit wird damit gerechnet, dass in Baden-Württemberg höchstens vier ehemals Sicherungsverwahrte diese Unterbringungsvoraussetzungen erfüllen. Sozialministerin Katrin Altpeter sicherte der Stadt Wiesloch und dem Zentrum für Psychiatrie (ZfP) zu, dass diese Unterbringung im Wieslocher Maßregelvollzug nur vorübergehend erfolgt. „Spätestens am 31. Mai 2013 wird diese Zwischenlösung beendet.“ Die komplette Pressemitteilung des Sozialministeriums lesen Sie bitte im unten angehängten PDF. Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Stellungnahme des PZN vom 8. Dezember 2011 - 14.15 Uhr Der Stuttgarter Kabinettsbeschluss vom vergangenen Dienstag (6.12.) eröffnet die Möglichkeit, dass auf Anordnung eines Gerichts im hochgesicherten Bereich des Maßregelvollzug des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN) in Wiesloch Personen nach dem Therapieunterbringungsgesetz untergebracht und betreut werden sollen. Dies geschehe, so betonte das Sozialministerium (siehe Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 8.12. 10 Uhr - PDF Anhang), im Rahmen einer bis Mitte 2013 befristeten Übergangslösung. Danach sollen im Rahmen einer vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung des Gesetzes (bis Mai 2013), die unter den Anwendungsbereich des Therapieunterbringungsgesetzes fallenden Personen zusammen mit Sicherungsverwahrten im Justizvollzug untergebracht werden. Geschäftsführer Hermann J. Fliß erläutert zu den Rahmenbedingungen der angedachten vorübergehenden Unterbringung: „Im Hochsicherheitsbereich der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie können wir die geforderten Sicherungsbedingungen für diesen Personenkreis absolut gewährleisten. Im Sommer 2011 wurden die Sicherheitsvorkehrungen noch mal drastisch erhöht, dazu hatte auch das Land Baden-Württemberg zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt. Die diesbezüglichen Umbaumaßnahmen (Erhöhung und Verdichtung des zweilagigen Stacheldrahtes, Videoüberwachung) sind alle abgeschlossen.“ Der Leiter des Wieslocher Maßregelvollzugs, Chefarzt Dr. Rolf-DieterSplitthoff, ergänzt: „Maximal könnten uns vier Personen auf Anordnung eines Gerichtsbeschlusses zugewiesen werden. Diese begrenzte Anzahl wird sich auf unsere stationäre Kapazität und die für eine professionelle Sicherung und Betreuung notwendigen Ressourcen nicht wesentlich auswirken. Der Bevölkerung kann ich versichern, dass die in Frage kommenden Personen keine Gefährdung darstellen werden, da sie keinerlei Lockerungen in Form von Freigängen erhalten. Wir werden bei diesen Menschen, sofern uns diese Personen vom Gericht überhaupt zugewiesen werden, was noch völlig offen ist, die bei uns übliche gebotene hohe Sicherheit in den Vordergrund stellen und darüber hinaus sie wie jeden Neuzugang betreuen.“ Informationen für Bürger: Unter diesem Link stellen wir Ihnen eine Übersicht zu themenrelevanten Fragen und Antworten zum ThUG zur Verfügung.
Außerdem stehen wir interessierten Bürgern telefonisch unter 06222 55-1301 (von 9 bis 17 Uhr, außer am Sonntag) für eventuelle Fragen zur Verfügung.
Mailanfragen richten Sie bitte an: info@pzn-wiesloch.de