Ein Mann läuft entlang des Zentralgebäudes

Unsere Fachkliniken

Das Psychiatrische Zentrum Nordbaden bietet mit seinen fünf Kliniken im Krankenhausbereich, der forensisch-psychiatrischen Klinik und einem psychiatrischen Heim ein differenziertes und flächendeckendes Versorgungssystem für die Behandlung und Betreuung von Erwachsenen. Somit erhalten alle Menschen, die von einer psychischen Störung betroffen sind, ein individuelles, auf ihren Bedarf abgestimmtes Hilfsangebot.

 

Allgemeine Psychiatrie
Alterspsychiatrie
Forensische Psychiatrie
Psychosomatik
Suchttherapie + Entwöhnung
Psychiatrisches Wohnheim
Allgemeine Psychiatrie

In zwei PZN-Kliniken für Allgemeinpsychiatrie werden erwachsene Menschen mit akut auftretenden seelischen Störungen behandelt. Überwiegend handelt es sich dabei um schizophrene, bipolare und depressive Störungen, Persönlichkeitsstörungen und akute Lebenskrisen.

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Alterspsychiatrie

Das Gerontopsychiatrische Zentrum am PZN Wiesloch ist spezialisiert auf die kompetente Versorgung von psychischen Erkrankungen im Alter. 

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Forensische Psychiatrie

Die forensisch-psychiatrische Klinik steht unter der Fachaufsicht des Sozialministeriums Baden Württemberg und erfüllt den gesetzlichen Auftrag zur Unterbringung und Behandlung im Maßregelvollzug. Behandelt werden psychisch kranke oder gestörte sowie abhängigkeitskranke Rechtsbrecher. Behandelt werden in Wiesloch ausschließlich Patient*innen nach § 63 StGB.

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Psychosomatik

An mehreren PZN-Standorten werden Angebote aus dem Fachgebiet der psychosomatischen Medizin angeboten, bei denen es insbesondere um die Unterstützung an der Schnittstelle zwischen körperlichen und seelischen Krankheitsprozessen geht.

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Suchttherapie + Entwöhnung

Die Klinik für Suchttherapie und Entwöhnung des PZN behandelt Erwachsene im Alter zwischen 18 und 64 Jahren mit Abhängigkeitserkrankungen von Alkohol, Medikamenten und/oder illegalen Drogen.

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Psychiatrisches Wohnheim

Das Psychiatrische Wohnheim erfüllt im Auftrag der Träger der Eingliederungshilfe einen wohnortnahen Versorgungsauftrag. Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankung bzw. seelischer Behinderung oder einer Doppeldiagnose einen Assistenzbedarf zur sozialen Teilhabe aufweisen, können das Angebot für einen individuell benötigten Zeitraum wahrnehmen.

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