Zerbrochener Kreis, Mahnmal der Künstlerin Susanne Zetschmann, für die Opfer der NS-Euthanasieaktionen T4

DIE "KINDERFACHABTEILUNG WIESLOCH" IN DER HEIL- UND PFLEGEANSTALT WIESLOCH 1940 BIS 1941

Aus der Wieslocher Heil- und Pflegeanstalt sind zwischen 1940 und 1944 über 2000 Patient*innen abtransportiert worden in Einrichtungen, in denen die Überlebensbedingungen deutlich reduziert waren oder wo sie systematisch ermordet wurden. Darüber hinaus existierte in der damaligen Anstalt auch für kurze Zeit eine „Kinderfachabteilung“, in der 1941 zwölf behinderte Kinder im Alter von ein bis sieben Jahren umgebracht worden sind, weil sie als nicht bildungsfähig galten und ihre zukünftige Versorgung nur Kosten verursachen würde.
Die nationalsozialistische Vision von einem gesunden „Volkskörper“ sah vor, alles Kranke und Ungesunde „auszumerzen“. Psychische Krankheiten galten als Erbkrankheiten. Ab 1934 sind daher aufgrund eines entsprechenden Gesetzes psychisch Kranke systematisch zwangssterilisiert worden. Nach Kriegsbeginn kamen zunächst über 1.000 Patient*innen aus Wiesloch in die Mordanstalten Grafeneck und Hadamar, wo sie in Gaskammern umgebracht worden sind. Die Anzahl der ab 1942 aufgrund von Verlegungen in andere Einrichtungen durch gezielte Ermordungen, Entwurzlungen, Hunger oder mangelnde Versorgung Verstorbenen lässt sich nicht genau nachvollziehen, sie dürfte sich zwischen 800 und 1.000 bewegen.

Bildung des Reichsausschusses

In analoger Weise wie bei der zentralen Organisation der Krankenmorde an Erwachsenen in Anstalten und Heimen wurde 1939 in Berlin ein „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ gebildet. Dieser befasste sich mit der Frage, wie behinderte und missgebildete Kinder der elterlichen Obhut entzogen werden konnten, um sie dann umbringen zu können.
Dazu ist zunächst vom Reichsinnenministerium eine Meldepflicht angeordnet worden, nach der Hebammen, Geburtshelfer und das ärztliche Fachpersonal in den einschlägigen Krankeneinrichtungen behinderte Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit einem Meldebogen bei den Gesundheitsämtern melden mussten. Die Amtsärzt*innen der Gesundheitsämter prüften die eingehenden Angaben und schickten die Meldebogen an den „Reichsausschuss“. Nach einer groben Vorselektion wurden diese Bögen drei pädiatrischen Gutachtern (Prof. Heinz Heinze, Prof. Werner Catel und. Dr. Ernst Wentzler) bzw. dem Augenarzt Dr. Helmut Unger zur Beurteilung vorgelegt. Ohne die jeweiligen Krankengeschichten zu kennen bzw. die betroffenen Kinder gesehen oder untersucht zu haben, entschieden die Gutachter mit einem „+“ bzw. einem „-„ auf dem Meldebogen, ob das jeweilige Kind in eine der ca. 30 reichsweit eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ eingewiesen werden sollte. Bei Unsicherheiten sind Kinder auch zur Beobachtung eingewiesen worden.
Den Eltern wurde erklärt, die „Kinderfachabteilungen“ würden über die modernsten Therapieverfahren verfügen. Bei Weigerungen, ihre Kinder einweisen zu lassen, konnten die Gesundheitsämter den Müttern drohen, sie zum „Reichsarbeitsdienst“ zu verpflichten und ihnen das Sorgerecht entziehen zu lassen. Zur Geheimhaltung sind die Kinder bevorzugt in „Kinderfachabteilungen“ eingewiesen worden, die von ihren Wohnorten weiter entfernt waren, wodurch auch die Besuchsmöglichkeiten der Eltern reduziert wurden.
Ggf. aufgrund von Befundberichten über die Kinder ermächtigte der „Reichsausschuss“ die Leitung der „Kinderfachabteilungen“, die Kinder zu „behandeln“, was nach dem internen Sprachgebrauch bedeutete, dass das betreffende Kind getötet werden sollte. Dazu sind die „Kinderfachabteilungen“ mit entsprechenden Medikamenten versorgt worden. Zwischen 1940 und 1945 sind mehr als 4.000 Kinder und später auch Jugendliche auf diese Weise von Ärzt*innen umgebracht worden.

Die Forschungsabteilung von Prof. Carl Schneider wurde Ende 1942 im Haus 50 eingerichtet. Heute ist das Haus Sitz der Pflegefachschule Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar, BZG.

Die Wieslocher Kinderabteilung

Die Wieslocher „Kinderfachabteilung“ nahm ihre Arbeit im November 1940 auf und bezog für die Kleinkinder ab Dezember 1940 ein eigenes Haus. Zuvor hatte es der 1933 von den Nationalsozialisten zum Leiter der Anstalt eingesetzte Dr. Wilhelm Möckel abgelehnt, die Leitung dieser Abteilung zu übernehmen. Er habe erklärt, er sei dafür „zu weich“. Dr. Ludwig Sprauer, der oberste Medizinalbeamte im Badischen Innenministerium, holte daraufhin Dr. Artur Schreck nach Wiesloch, setzte ihn dort zum stellvertretenden Anstaltsleiter ein und übertrug ihm Aufbau und Leitung der „Kinderfachabteilung“.
Schreck, der Gutachter für die Gasmordaktion an den Anstaltspatient*innen war und dem ein Ruf als „der Schrecken der Heilanstalten“ vorauseilte, hatte zuvor schon im Frühjahr 1940 dabei mitgewirkt, mindestens 675 Patient*innen der Pflegeanstalt in Rastatt in die Mordfabrik Grafeneck zu bringen, wo sie umgebracht und verbrannt worden waren. Anschließend trug er als kommissarischer Leiter der Heilanstalt Illenau bei Achern dazu bei, diese Einrichtung auf ähnliche Weise zu liquidieren, nachdem sich der dortige Leiter, Dr. Hans Roemer, und dessen Stellvertreter geweigert hatten, dieser Aufgabe nachzukommen. Schreck, der Psychiater und kein Facharzt für Kinderheilkunde war, richtete im Dezember 1940 in der damaligen Abteilung MI, dem heutigen Haus 59, eine Station mit 16 Betten für die Aufnahme von behinderten Kleinkindern bis zum Schulalter ein.

Die Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch war seit 1905 immer eine Einrichtung ausschließlich für erwachsene Psychiatriepatient*innen gewesen und hatte daher nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen auch behinderte Kinder und Jugendliche aufgenommen. Für den Betrieb einer Krankenstation für körperlich und geistig z. T. schwer behinderte Kleinkinder verfügte sie über keinerlei Erfahrungen. Zur Aufstockung des Personals für diese Einrichtung, aber auch zur Unterstützung bei den beabsichtigten Tötungen der Kinder, schickte der „Reichsausschuss“ Anfang 1941 zwei der NSV-Schwesternschaft angehörige „braune Schwestern“ aus Berlin nach Wiesloch.

Badische Kinder waren schon seit Sommer 1940 in Wiesloch aufgenommen worden. Ab Oktober wurden dann auch Kinder aus Hessen, der Pfalz und Württemberg nach Wiesloch eingewiesen. Obwohl einige Kinder ca. ein Jahr in der Anstalt waren, ist über eine systematische Behandlung oder Entwicklungsförderung bei ihnen nichts bekannt. Auf Anfragen von Eltern antwortete Schreck ausweichend, es seien weitere Beobachtungen notwendig.

Zwischen März und April 1940 tötete Schreck einen Jungen und zwei Mädchen. Die Morde sprachen sich in der Anstalt herum und führten zu Verunsicherungen bei den Mitarbeiter*innen, bei denen zwischenzeitlich bekannt war, was mit den nach Grafeneck und Hadamar abtransportierten Patient*innen geschieht. Das mag mit ein Grund gewesen sein, dass Schreck sich weigerte, weitere Kinder zu töten, weil, wie er später sagte „…eine Heil- und Pflegeanstalt nicht der geeignete Ort dafür sei“.
Es gibt eine Reihe von pragmatischen Gründen, die dafür sprachen, die „Kinderfachabteilung“ in Wiesloch nicht weiter zu betreiben. Der dafür erforderliche Personalaufwand stand trotz der beiden „braunen Schwestern“, die der „Reichsausschuss“ finanzierte, in keinem Verhältnis zu den dafür anfallenden Kosten, die von den vereinbarten Kostensätzen nicht gedeckt waren. Zudem dürfte ein für den Betrieb einer solchen Station in keiner Weise ausgebildetes und unerfahrenes Ärzte- und Pflegepersonal mit der Versorgung und Betreuung von schwer mehrfach behinderten Kleinkindern völlig überfordert gewesen sein. Ein unangenehmes Aufsehen, das die Akzeptanz der Einrichtung in der Region tangierte, ging zudem von der Tatsache aus, dass in der Wieslocher Anstalt nun auch Kinder in eine eigene Abteilung des neu eingestellten stellvertretenden Anstaltsdirektors aufgenommen wurden, wo sie bald darauf unter dubiosen Umständen starben.

Dr. Fritz Kühnke

Auch der „Reichsausschuss“ dürfte sich unter diesen Umständen der Auffassung angeschlossen habe, die Wieslocher „Kinderfachabteilung“ nicht weiter zu betreiben, denn die Betten der von Schreck ab März 1940 getöteten Kinder sind nicht erneut belegt worden.
Bei dieser Entscheidung spielten ethische oder humanitäre Gesichtspunkte keine Rolle. Badische Kinder in der Anstalt, die zuvor dem „Reichsausschuss“ nicht bekannt waren, wurden nun dorthin gemeldet und der „Reichsausschuss“ schickt den jungen Arzt, Dr. Fritz Kühnke, der in der Münchener „Kinderfachabteilung“ in Eglfing-Haar tätig war und auch dort schon Kinder umgebracht hatte, wie einen „konsiliarischen Tötungsarzt“ mehrfach von München nach Wiesloch. Wie die Ermordung der verbliebenen neun Kinder der „Kinderfachabteilung“ erfolgt ist, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Bei den späteren Gerichtsverhandlungen gab Schreck zu, drei Kinder ermordet zu haben. Kühnke erklärte sich für die Tötung von acht Kindern verantwortlich, dazu sei er zweimal von München nach Wiesloch angereist. Das lässt sich mit den Todesdaten der Kinder nicht in Einklang bringen; auch sind nicht elf, sondern zwölf Kinder in Wiesloch gestorben. Denkbar wäre, dass Kühnke viermal angereist ist und insgesamt neun Kinder umgebracht hat. Eine andere Erklärung könnte darin bestehen, dass Kühnke tatsächlich nur zweimal nach Wiesloch kam. Wenn einige der an das zur Ruhigstellung der Kinder verwandte Medikament „Luminal“, das auch zu deren Ermordung eingesetzt wurde, insoweit gewöhnt waren, dass sie die von Kühnke verabreichte Dosis zunächst überlebten, könnten sie später von Schreck mit einer höheren Dosis umgebracht worden sein, ohne dass Kühnke diese Komplikation mitgeteilt worden ist. Bei diesen von Ende April bis Anfang August 1941 ermordeten Kindern handelt es sich um drei Jungen und sechs Mädchen im Alter zwischen einem und fünf Jahren.

Nach dem Tod der letzten drei Kinder ist die „Kinderfachabteilung“ Anfang August 1941 geschlossen worden.

Sieben der in der Wieslocher Anstalt ermordeten Kinder wurden auf dem Anstaltsfriedhof beigesetzt. Noch während der Kriegszeit sind deren Gräber eingeebnet worden. Von zehn Kindern fehlen die Krankengeschichten, ebenso gibt es keine Verwaltungsakten über die „Kinderfachabteilung“.

"Kinderfachabteilung“ Kaufbeuren

Ein dreijähriges Mädchen, Maria H., das aus dem Ort Wiesloch stammte, ist nach einem über halbjährigen Aufenthalt in der Wieslocher „Kinderfachabteilung“ im Juni 1941 in die „Kinderfachabteilung“ nach Eglfing-Haar verlegt worden, wo Kühnke tätig war. Das diente vermutlich der Verschleierung, denn sie wurde dort im August 1941 umgebracht.
Von den älteren Kindern im Schulalter aus Baden ˗ sie wären nach heutiger Auffassung am ehesten als lernbehindert anzusehen ˗ die ebenfalls ab Sommer 1940 in die Wieslocher Heil- und Pflegeanstalt aufgenommen worden waren, kamen sechs Jungen im Dezember 1941 in die zu diesem Zeitpunkt neu eingerichtete „Kinderfachabteilung“ nach Kaufbeuren. Vier von ihnen sind dort umgebracht worden, darunter auch der Bruder eines im April 1941 von Schreck ermordeten Mädchens. Ein Junge, bei dem Schreck den Entlassungswunsch des Vaters strikt zurückgewiesen hatte, wurde dem Vater in Kaufbeuren mitgegeben, ein anderer kam in eine heilpädagogische Einrichtung.
Vier weitere Jungen im Alter von sieben bis sechzehn Jahren sind im Januar 1943 in die von Prof. Carl Schneider, dem Leiter der Heidelberger Universitätspsychiatrie in Wiesloch betriebene Forschungsabteilung, verlegt worden, die sich kurzfristig im Haus 50 befand. Schneiders Forschungen sahen vor, die zunächst dort zu Lebzeiten erhobenen Befunde und Merkmale der Probanden nach deren Ermordung und Sektion mit histopathologischen Auffälligkeiten in Beziehung zu setzen. Einer dieser Jungen starb im März 1943 bei einer risikoreichen Hirnuntersuchung.

Zu der vorgesehenen systematischen Ermordung der Forschungspatient*innen ist es nicht gekommen, denn kriegsbedingt musste die Forschungsabteilung im April 1943 wieder geschlossen werden. Die Patient*innen sind wieder in der Anstalt aufgenommen worden. Ein Junge, der sich schon bei der Wiederaufnahme in einem sehr schlechten Gesundheitszustand befunden hatte, starb kurze Zeit später. Das hing möglicherweise mit der schlechten Ernährung in der Forschungsabteilung zusammen. Die beiden anderen Jungen sind kurze Zeit später von Wiesloch in die Heil- und Pflegeanstalt nach Emmendingen verlegt worden; von dort kamen sie nach Kaufbeuren in die dortige „Kinderfachabteilung“, wo einer von ihnen Anfang 1944 ermordet wurde.
Ein zwölfjähriges Mädchen wurde im Dezember 1942 nach Eichberg verlegt. Nach einem Zwischenaufenthalt in Hadamar starb es im Juni 1944 in Eichberg.
Fünf männliche Patienten im Alter zwischen 15 und 22 Jahren, die alle sehr pflegeaufwändig waren, sind zwischen 1942 und 1943 relativ plötzlich in der Wieslocher Anstalt verstorben. Bei ihnen kann anhand der vorgefundenen Unterlagen der Verdacht auf eine gezielte Krankentötung nicht ausgeschlossen werden.

Unter den über 1.000 Opfern, die 1940 und 1941 von Wiesloch aus in die Mordanstalten Grafeneck und Hadamar kamen und dort umgebracht wurden, befanden sich auch 14 Minderjährige zwischen 16 und 20 Jahren.

Die Ärzte vor Gericht

Gegen Schreck und Kühnke gab es nach dem Krieg Gerichtsverfahren. Schreck ist unter anderem wegen Totschlags der drei von ihm getöteten Kinder 1950 zu zwölf Jahren Zuchthaushaft verurteilt worden. Bereits 1951 wurde diese Strafe jedoch außer Vollzug gesetzt und Schreck kam in den Genuss einer Pension, die zunächst auf 60 % seines Ruhegehaltes als Medizinalrat, ab 1962 auf 80 % bemessen wurde. Er starb 1963.

Obwohl Kühnke ab 1946 eine Praxis als Kinderfacharzt in Hamburg betrieb und seit 1947 ein Haftbefehl der Heidelberger Staatsanwaltschaft gegen ihn existierte, kam ein Prozess gegen ihn erst 1963 in Gang. Dabei ging es u. a. auch um die in Wiesloch getöteten Kinder. Das Gericht erkannte auch bei ihm auf Todschlag. Zum damaligen Zeitpunkt war die Tat aber bereits nach 15 Jahren verjährt, so dass Kühnke nicht weiter belang worden ist.

Ermittlungen gegen den damaligen Anstaltsleiter, Dr. Wilhelm Möckel kamen nicht zustande. Er war 1948 von der Wieslocher Spruchkammer als „Widerstandskämpfer“ entlastet worden, so dass weitere Ermittlungen eingestellt worden sind.

Die Nachfolgeeinrichtung, das Psychiatrische Landeskrankenhaus Wiesloch ˗ heute das Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) ˗ distanzierte sich lange Zeit davon, die „Kinderfachabteilung“ als Teil der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch zu akzeptieren.

ERINNERUNGSSTÄTTE

Die begehbare Erinnerungsstätte der "Kinderfachabteilung Wiesloch" wurde von der Künstlerin und PZN-Ärztin Dr. Elke Weickelt geschaffen. Sie befindet sich unterhalb des Hauses 59, in dem damals zwölf Kinder ermordet wurden. Der Öffentlichkeit wurde sie unter Beteiligung von Ministerin Katrin Altpeter am 27.01.2015 übergeben.

WEITERFÜHRENDE LITERATUR

Janzowski, Frank:
Die NS-Vergangenheit in der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch.
"... so intensiv wenden wir unsere Arbeitskraft der Ausschaltung der Erbkranken zu.
440S. mit 55 Abb. und 18 Tab., fester Einband. ISBN 978-3-89735-852-2. 29,80 Euro
Herausgeber: Psychiatrisches Zentrum Nordbaden, 2015. Erschienen im verlag regionalkultur. Bezug über den Verlag und über den dt. Buchhandel.

Janzowski, Frank:
Reichsausschusskinder und andere Minderjährige in der Wieslocher Heil- und Pflegeanstalt 1940-1944. In: Kaelber, Lutz u. Reiter, Raimond (Hrsg.): Kindermord und „Kinderfachabteilungen“ im Nationalsozialismus. Gedenken und Forschung. Frankfurt am Main, (2011) S. 91-120.

Kaelber, Lutz:
Wiesloch (Badische staatliche Heil- und Pflegeanstalt für Geisteskranke Wiesloch).
Verfügbar im Internet (in Englisch): www.uvm.edu/~lkaelber/children/wiesloch/wiesloch.html

Peschke, Franz:
Schreck´s Abteilung - Die Wieslocher „Kinderfachabteilung“ im Zweiten Weltkrieg. In: Arbeitskreis „Die Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch in der Zeit des Nationalsozialismus“ (Hrsg.). Heft 2. Wiesloch, 1993(a) S. 19-41. Verfügbar als PDF: Schriftenreihe_AK_NS_Heft_2.pdf

Peschke, Franz:
Ökonomie, Mord und Planwirtschaft. Die Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch im Dritten Reich.
Bochum u. a., 2012.
Topp, Sascha:
Der „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“: Die Ermordung minderjähriger Kranker im Nationalsozialismus 1939-1945.
Magisterarbeit FU Berlin, 2005.

Topp, Sascha:
Die Tötung behinderter Kinder und Jugendlicher im Reichsausschuss-Verfahren (1939-1945).
In: Beddies, Thomas (Hrsg.): Im Gedenken der Kinder. Die Kinderärzte und die Verbrechen an Kindern in der NS-Zeit. Berlin, 2011.