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Forensische Psychiatrie / Maßregelvollzug
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Die forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie. Sie befasst sich mit der Begutachtung und Behandlung von Menschen jeden Alters, die Straftaten begangen haben, und suchtkrank, psychisch krank oder seelisch behindert sind. Die forensische Psychiatrie hat sozialrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Aufgaben. Sozialrechtlich wird beispielsweise die Frage geklärt, ob ein Patient künftig Rente erhalten wird. Zivilrechtlich geht es um die Geschäftsfähigkeit und die gesetzliche Betreuung eines Menschen. Strafrechtlich wird die Schuldfähigkeit eines Menschen geklärt und ob sich ein psychisch kranker Rechtsbrecher künftig an Regeln und Gesetze halten wird.
Patienten, die per Gesetz in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind, werden in spezialisierten Kliniken, im so genannten Maßregelvollzug behandelt. Diese Schnittstelle zwischen Justiz und Psychiatrie erfüllt eine doppelte Funktion. Einerseits sollen straffällig gewordene psychisch Kranke durch Behandlung und Betreuung wieder ein Leben in der Gemeinschaft führen können. Andererseits soll der Maßregelvollzug die Bevölkerung vor weiteren Straftaten schützen.
Die gerichtliche Einweisung in eine Klinik für Forensische Psychiatrie ist die gravierendste maßnahme des Freiheitsentzugs. Im Unterschied zu Häftlingen in den Justizvollzugsanstalten wird die Dauer des Aufenthalts von psychisch kranken Rechtsbrechern bei deren Einweisung in Forensische Kliniken nicht zeitlich begrenzt. Erst nach ausreichendem Therapiefortschritt können die Behandler der Justiz eine Entlassung vorschlagen. Dazu gibt es regelmäßige Anhörungen. Für die Patienten heisst das: open end.Ansprechpartner:
Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Chefarzt Dr. Rolf-Dieter Splitthoff
Plegedienstleitung Ulrike Bienhaus
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